Asiatisches Restaurant
Ganderkesee
Wildeshauser Landstr. 66, 27777 Ganderkesee (Hoyerswege)
AGB
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über
die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und
Veranstaltungsräumen und des Asiatischen Restaurant
Mongolei Wildeshauser Landstr. 66, 27777 Ganderkesee
(nachfolgend Asiatisches Restaurant Mongolei genannt) -
zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten,
Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und
Präsentationen etc. sowie für alle damit
zusammenhängenden weiteren Leistungen und
Lieferungen des Asiatischen Restaurant Mongolei.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu
Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen
Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Asiatischen Restaurant Mongolei
wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit
der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss,-partner,Haftung,Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags
des Kunden durch zustande; diese sind die
Vertragspartner.
2. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst
bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler
oder Organisator eingeschaltet, so haftet der
Veranstalter zusammen mit dem Kunden
gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem
Vertrag, sofern dem Asiatischen Restaurant Mongolei
eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
Asiatisches Restaurant Mongolei haftet mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das
Asiatische Restaurant Mongolei die Pflichtverletzung zu
vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Asiatischen Restaurant Mongolei beruhen und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des
Asiatischen Restaurant Mongolei beruhen. Einer
Pflichtverletzung des Asiatischen Restaurant Mongolei
steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel
an den Leistungen des Asiatischen Restaurant Mongolei
auftreten, wird das Asiatische Restaurant Mongolei bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet,
das Asiatische Restaurant Mongolei rechtzeitig auf die
Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich
hohen Schadens hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen das
Asiatische Restaurant Mongolei verjähren grundsätzlich
in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Asiatischen Restaurant Mongolei
beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.Asiatisches Restaurant Mongolei ist verpflichtet, die
vom Kunden bestellten und von dem Asiatischen
Restaurant Mongolei zugesagten Leistungen zu
erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in
Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw.
üblichen Preise des Asiatischen Restaurant Mongolei zu
zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen
und Auslagen des Asiatischen Restaurant Mongolei an
Dritte, insbesondere auch für Forderungen von
Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung
vier Monate und erhöht sich der von dem Asiatischen
Restaurant Mongolei allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte
Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht
werden.
4. Rechnungen des Asiatischen Restaurant Mongolei
ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Asiatisches
Restaurant Mongolei ist berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Asiatisches
Restaurant Mongolei berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw.
bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu
verlangen. Asiatisches Restaurant Mongolei bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Asiatisches Restaurant Mongolei ist berechtigt, jederzeit
eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der
Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung
des Asiatischen Restaurant Mongolei aufrechnen oder
mindern.IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)
1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit
dem Asiatischen Restaurant Mongolei geschlossenen
Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Asiatischen Restaurant Mongolei. Erfolgt diese nicht, so
sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem
Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch
dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen
nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung
nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der
Verpflichtung des Asiatischen Restaurant Mongolei zur
Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen
des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am
Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Asiatischen Restaurant
Mongolei und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann
der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des
Asiatischen Restaurant Mongolei zu lösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber des Asiatischen Restaurant
Mongolei ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1
Satz 3 vorliegt.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche
vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Asiatisches
Restaurant Mongolei berechtigt, zuzüglich zum
vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen
Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem
späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der
Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl.
War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das
preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen
Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer
vereinbart, so ist das Asiatische Restaurant Mongolei
berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der
4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem
späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x
vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch
Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht
oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt durch das Asiatische Restaurant Mongolei
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden
innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart
wurde, ist Asiatisches Restaurant Mongolei in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach
den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Asiatischen
Restaurant Mongolei auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr.
5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist
Asiatisches Restaurant Mongolei ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Asiatische Restaurant Mongolei
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere
Gewalt oder andere von dem Asiatischen Restaurant
Mongolei nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter
irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht
werden; das Asiatische Restaurant Mongolei
begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Asiatischen Restaurant
Mongolei in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Asiatischen Restaurant Mongolei zuzurechnen ist
oder aber ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Asiatischen Restaurant
Mongolei entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der VA-Zeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5%
muss spätestens fünf Werktage vor
Veranstaltungsbeginn des Asiatischen Restaurant
Mongolei mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Asiatischen Restaurant Mongolei.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den
Kunden um maximal 5% wird vom Asiatischen
Restaurant Mongolei bei der Abrechnung anerkannt. Bei
darüber hinausgehenden Abweichungen wird die
ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5%
zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den
vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden,
aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten
Aufwendungen zu mindern.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die
tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als
10% ist das Asiatische Restaurant Mongolei berechtigt,
die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die
bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies
dem Kunden unzumutbar ist.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder
Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das
Asiatische Restaurant Mongolei diesen Abweichungen
zu, so kann das Asiatische Restaurant Mongolei die
zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in
Rechnung stellen, es sei denn, das Asiatische Restaurant
Mongolei trifft ein Verschulden.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu
Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung
mit dem Asiatischen Restaurant Mongole. In diesen
Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten
berechnet (Korkgeld).
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Asiatische Restaurant Mongolei für den
Kunden auf dessen Veranlassung technische und
sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es
im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die
ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Asiatische
Restaurant Mongolei von allen Ansprüchen Dritter aus
der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen
des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des
Asiatischen Restaurant Mongolei bedarf deren
schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser
Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an
den technischen Anlagen des Asiatischen Restaurant
Mongolei gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Xin
Nuo GmbHdiese nicht zu vertreten hat. Die durch die
Verwendung entstehenden Stromkosten darf das
Asiatische Restaurant Mongolei pauschal erfassen und
berechnen. 3. Der Kunde ist mit Zustimmung des
Asiatischen Restaurant Mongolei berechtigt, eigene
Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen
zu benutzen. Dafür kann die Xin Nuo GmbHeine
Anschlussgebühr verlangen. 4. Bleiben durch den
Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete
Anlagen des Asiatischen Restaurant Mongolei ungenutzt,
kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 5.
Störungen an von dem Asiatischne Restaurant Mongolei
zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen
Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt.
Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert
werden, soweit das Asiatische Restaurant Mongolei
diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch
persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des
Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem Restaurant.
Asiatisches Restaurant Mongolei übernimmt für Verlust,
Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht
für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz des Asiatischen Restaurant Mongolei.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem
sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der
Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht
darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung
ausgeschlossen. 2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial
hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu
entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu
verlangen, ist Asiatisches Restaurant Mongolei
berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das
Asiatische Restaurant Mongolei berechtigt, bereits
eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu
entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die
Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher
mit dem Asiatischen Restaurant Mongolei abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige
Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung
unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das,
darf das Asiatische Restaurant Mongolei die Entfernung
und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.
Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum,
kann das Asiatische Restaurant Mongolei für die Dauer
des Verbleibs eine angemessene
Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht
der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch
nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
X. Haftung des Kunden für Schäden
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle
Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter,
sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst
verursacht werden. 2.Asiatisches Restaurant Mongolei
kann vom Kunden die Stellung angemessener
Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen,
Bürgschaften) verlangen.
XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist
Ganderkesee. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch
für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Asiatischen
Restaurant Mongolei. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand ebenfalls Oldenburg. 4. Es gilt deutsches
Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam
oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.